Feurig...2.0

Das Osterfeuer ist ein schöner Brauch mit langer Tradition. Damit der Abend sicher, ohne Ärger oder gar Verletzungen endet, hier einige Tipps von der Feuerwehr Großefehn:

Muss ich das Osterfeuer anmelden?

Ja, das Osterfeuer muss als Brauchtumsfeuer beim Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde angemeldet werden. Die Ordnungsämter geben Ihrerseits Merkblätter aus, auf denen erläutert wird, unter welchen Voraussetzungen das Abbrennen des Osterfeuers gestattet ist.

Wo darf ich das Osterfeuer abbrennen?

Das Osterfeuer darf nur in ausreichendem Abstand zu Gebäuden, Fahrzeugen und Straßen auf freier Fläche abgebrannt werden. Falls das Ordnungsamt nichts anderes regelt, sollte ein Mindestabstand von 50 Metern zu Gebäuden und 100 Meter zu Straßen eingehalten werden.

Was darf verwendet werden?

Verbrannt werden dürfen nur trockene und unbehandelte Hölzer und Sträucher. Müll, Sperrmöbel, Kunststoffe oder gar Gefahrstoffe wie Altöl haben in einem Osterfeuer nichts zu suchen!

Wie zünde ich das Osterfeuer an?

Vor dem anzünden sollte das Brennmaterial umgeschichtet werden, damit Tiere, die im Haufen Unterschlupf gesucht haben, die Möglichkeit zur Flucht gegeben wird. Das Osterfeuer kann am Besten mit handelsüblichen Grillanzündern und Stroh entzündet werden. Auf keinen Fall sollte man Spiritus oder Benzin benutzen. Hilfreich ist es, das Feuer mit dem Wind zu entfachen.

Was muss ich noch beachten?

Rettungsweg:
Sie sollten auf jeden Fall einen Flucht- und Rettungsweg vorsehen, so dass die Feuerwehr oder der Rettungsdienst im Notfall vorfahren kann.

Kinder:
Ein Osterfeuer macht Spaß und die Kinder wollen am Feuer spielen. Achten Sie darauf, dass die Kinder nicht unbeaufsichtigt am oder gar mit dem Feuer spielen.

Brandwache:
Lassen Sie das Feuer nicht unbeaufsichtigt! Das Feuer kann noch Stunden und Tage unter der Asche weiter glimmen. Löschen Sie das Feuer möglichst ab, bevor Sie den Platz verlassen.

Ausbreitung:
Sollte sich das Feuer ausbreiten oder benachbarte Gebäude oder Fahrzeuge drohen in Gefahr zu geraten, alarmieren Sie die Feuerwehr über die Notrufnummer 112.

Verbrennungen:
Kleinere Verbrennungen sollten schnellstmöglich etwa 10-15 Minuten mit lauwarmem Leitungswasser gekühlt werden. Betroffene Körperteile können auch bspw. in einen Eimer mit Wasser getaucht werden.
Bei großflächigen Verbrennungen mit Hautablösungen oder Brandblasen können lebensgefährlich sein, es muss sofort der Notarzt über die Notrufnummer 112 alarmiert werden. Diese Wunden nicht kühlen, sondern möglichst keimfrei mit einem Verbandtuch locker abdecken.

Copyright:
Text: Mario Rolfs, Pressesprecher Feuerwehr Großefehn
Bitte fragen Sie mich (m.rolfs@feuerwehr-grossefehn.de), falls Sie die Inhalte dieses Artikels verwenden möchten.
Bild: Peter Röben,  Some rights reserved